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FELIX1 – Smart beraten

Unsere All-In-One
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Felix1 unterstützt Sie bei Ihrer Gründung mit dem perfekten Mix aus Gründungs-, Steuer- und Rechtsberatung. Wählen Sie die für Sie passende Rechtsform und lassen Sie sich von den Felix1-Steuerberatern sowie ETL-Rechtsanwälten durch alle Formalitäten begleiten. Profitieren Sie von wertvollen Experten-Tipps zu Ihrem Start als Unternehmer. Im Anschluss bleibt Ihr Felix1-Steuerberater Ihnen als treuer Partner erhalten und erledigt für Sie die laufende Finanzbuchhaltung und die betrieblichen Steuern.

Felix1-Leistungen.

Für jeden das passende Paket.
Freiberufler
All-In-One
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181,- €
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Das Gründerpaket für Freiberufler ist die perfekte Lösung für Unternehmer, die komplizierte steuerrechtliche Dinge vom Tisch haben wollen. Ihre persönliche Felix1-Steuerberatungskanzlei erstellt die monatliche Finanzbuchhaltung, kümmert sich um die Umsatzsteuervoranmeldung, die Gewinnermittlung und die Umsatzsteuererklärung — und nimmt auch die Prüfung der Steuerbescheide vor.

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Einzelunternehmer
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196,- €
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GbR
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217,- €
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UG
All-In-One
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203,- €
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GmbH
All-In-One
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203,- €
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AG
All-In-One
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Häufige Fragen zur Unternehmensgründung:

Der Steuerberater sollte bereits in den Gründungsprozess miteinbezogen werden. Denn schon in dieser Phase lauern steuerliche Fallen – z. B. bei der Wahl der Rechtsform. Von dieser Entscheidung hängt nämlich ab, wie viel bzw. welche Steuern das Unternehmen zahlen muss. Auch die Haftung der einzelnen Gesellschafter ist von der Rechtsform des Unternehmens abhängig. Außerdem unterstützt der Steuerberater den Gründer auch bei der Erstellung des Businessplans. Das ist besonders wichtig, wenn der Businessplan benötigt wird, um ein Darlehen zu bekommen. Die Banken schauen sich den Plan ganz genau an und entscheiden dann, ob der Kredit genehmigt wird. Das Ärgerliche: Eine zweite Chance bei derselben Bank gibt es nicht. Jede Kreditanfrage wird nämlich in der Schufa-Akte vermerkt. Auch hier sind Banken echte Füchse: Sie achten bei der Kreditvergabe darauf, wie viele Anfragen bereits gemacht wurden. Daraus schließen sie, ob bereits andere Banken Kredite abgelehnt haben.

Bevor die Bank ein Darlehen genehmigt, wird sie immer ein persönliches Gespräch mit den Gründern führen. Hiervon hängt also viel ab. Aber keine Angst: Auch bei diesem Gespräch kann der Steuerberater die Gründer unterstützen. Dabei ist es wichtig, dass der Steuerberater genauestens über das zukünftige Unternehmen Bescheid weiß. Das ist sichergestellt, wenn der Steuerberater bereits von Anfang an in die Gründung des Unternehmens miteinbezogen wurde.

Der Steuerberater wird den Gründer auch bei der Beantragung von Förderungen unterstützen. Manche Förderungen werden nur genehmigt, wenn von einem Steuerberater oder einer anderen fachkundigen Stelle bescheinigt wird, dass das Unternehmenskonzept tragfähig ist. Übrigens: Wichtig ist ebenfalls der richtige Zeitpunkt für eine Beantragung der Förderung. Hier ist der erfahrene Steuerberater Gold wert.

Die richtige Wahl der Rechtsform für das neue Unternehmen ist das A und O für den Erfolg. Nicht jede Rechtsform ist nämlich für jedes Unternehmen geeignet. Es gibt Einzelunternehmen, Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (UG, GmbH).

Beim Einzelunternehmen und bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter persönlich mit ihrem Privatvermögen. Das wissen auch die Geschäftspartner und Banken. Deshalb ist es für neu gegründete Personengesellschaften oft einfacher, an Kredite und Aufträge zu kommen.

Bei Kapitalgesellschaften haften die Gesellschafter nur mit dem Stammkapital, aber nicht mit dem Privatvermögen. Gerade, wenn nur ein geringes Stammkapital vorhanden ist, bedeutet das für Geschäftspartner ein zusätzliches Risiko. Bei der UG ist das Risiko für den Geschäftspartner besonders hoch. Die UG kann nämlich schon mit nur einem Euro gegründet werden. Zu diesem günstigen Geldbetrag verschafft sich der Unternehmer auch gleich den Haken – die Haftung für die Gesellschafter liegt ebenfalls bei nur einem Euro. Folge: Ein Bauunternehmen, welches als UG gegründet wurde, wird beispielsweise immer schlechtere Aufträge erhalten als eine Personengesellschaft oder eine GmbH, die mit viel Eigenkapital ausgestattet wurde.

Nun zu der lieben Steuer: Von der Rechtsform ist auch abhängig, welche Steuern das Unternehmen zu zahlen hat und wie hoch die Steuern sind. Bei Personengesellschaften ist der Steuersatz vom Gewinn abhängig. Mit steigendem Gewinn steigt auch die prozentuale Steuerlast. Glück im Unglück: Bei einem sehr geringen Gewinn werden die Gesellschafter der Personengesellschaft sogar gar keine Steuern zahlen müssen. Bei Kapitalgesellschaften ist der prozentuale Steuersatz und die effektive Steuerlast unabhängig vom Gewinn immer gleich hoch und beträgt bei Ausschüttung des Gewinns ca. 50 %.

Denken wir einmal an die Zukunft: Die Rechtsformwahl ist auch entscheidend, wenn neue Gesellschafter zukünftig aufgenommen werden sollen. Denn hier sind Kapitalgesellschaften klar im Vorteil. Kapitalgesellschaften können nämlich jederzeit und ohne großen bürokratischen Aufwand neue Gesellschafter aufnehmen und dadurch an „neues Geld“ kommen. Bei Personengesellschaften ist das schon erheblich aufwändiger und bürokratischer: Jeder Gesellschafter braucht einen Gewerbeschein, wenn die Personengesellschaft gewerblich ist.

Übrigens ist es später noch möglich, ein Unternehmen von einer Rechtsform in eine andere umzuwandeln. Allerdings stellt das fast immer einen enormen Aufwand dar. Deshalb ist die wohlüberlegte Rechtsformwahl bereits bei Unternehmensgründung definitiv die bessere Idee

Sind Sie knapp bei Kasse, aber überzeugt, dass Ihre Geschäftsidee der Renner ist? Dann brauchen Sie nicht den Kopf in den Sand zu stecken: Fördermöglichkeiten gibt es wie Sand am Meer. Förderungen sind wichtige Bestandteile der deutschen Wirtschaft. Nicht nur der Staat oder die Bundesländer, sondern auch Städte oder Gemeinden, unterstützen gerade neu gegründete Unternehmen.

Diese Förderungen bestehen nicht nur aus Geldern, die der Unternehmer erhält. Gerade städtische Förderungen sehen oft ganz anders aus. Manche Städte bieten dem Start-up Gewerberäume an, die zu einer besonders günstigen Miete zu haben sind. Dabei legen die Städte auch Technologieparks an. Besonders praktisch an der Sache: Dort kann der Gründer neben der günstigen Anmietung auch von der Infrastruktur des Technologieparks profitieren. In solchen Technologieparks werden den Mietern z. B. Kopierer, Drucker und Internetzugänge zur Verfügung gestellt. Dadurch ist in der Gründungsphase ein geringerer Eigenkapitalbedarf notwendig.

Daneben haben viele Städte und Gemeinden Beratungsstellen eingerichtet, die bei der Gründung des Unternehmens unterstützen. Dort kann sich der Gründer auch über finanzielle Fördermöglichkeiten informieren, die die Stadt anbietet.

Förderungen von Bundesländern und dem Staat sind meistens finanzielle Förderungen. Für die Vergabe der Förderungen haben die Bundesländer fast immer eigene Gesellschaften gegründet, die die aktuellen Fördermöglichkeiten kennen und verteilen.

Besonders beliebt: Eine weitere wichtige Fördereinrichtung ist die KFW-Bank. Diese Bank vergibt besonders zinsgünstige Kredite und das selbst dann, wenn nicht ausreichende Sicherheiten bestehen.

Die Anzahl der Fördermöglichkeiten ist riesig und abhängig von der Branche, in der das Unternehmen tätig wird. Der Gründer sollte deshalb eine Beratung durch einen Steuerberater oder die IHK bereits vor Unternehmensgründung in Anspruch nehmen.

Jede Unternehmensgründung kostet Geld. Allerdings unterscheidet sich die Höhe der Kosten erheblich bei den einzelnen Rechtsformen.

Die günstigste Variante: nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Die Gründung geht nicht nur viel schneller, sie ist auch günstiger.

Am günstigsten ist die Gründung eines Einzelunternehmens und einer GbR. Diese werden nämlich nur beim Gewerbeamt angemeldet und nicht ins Handelsregister eingetragen. Die Gründer brauchen also nur die Gewerbeanmeldung zu bezahlen. Die Kosten für den Gewerbeschein werden von der Stadt erhoben und sind unterschiedlich hoch. Berlin erhebt beispielsweise 26 Euro je Gesellschafter.

OHGs, KGs und eingetragene Einzelunternehmen müssen zusätzlich die Gebühren der Handelsregistereintragung zahlen. Die Eintragung kann nur durch einen Notar beantragt werden. Die Kosten für diese Eintragung eines Einzelunternehmens ins Handelsregister liegen bei ca. 300 Euro.

Kapitalgesellschaften benötigen ebenfalls einen Gewerbeschein. Dieser kostet in Berlin 31 Euro und 13 Euro für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaft. Kapitalgesellschaften werden immer ins Handelsregister eingetragen. Die Höhe der Kosten variiert erheblich und ist davon abhängig, wie komplex die Gesellschaftsverträge sind und mit wie viel Stammkapital die Gesellschaft ausgestattet wird.

Tiefer in die Tasche greift man bei der GmbH, die mit mindestens 25.000 Euro Stammkapital ausgestattet werden muss. Dieses Geld müssen die Gründer ebenfalls selbst aufbringen. Für die Eintragung ins Handelsregister sind dann etwa 800 Euro zu zahlen. Wird mehr Stammkapital eingebracht, steigt auch die Gebühr für die Eintragung.

Wird eine UG gegründet, sind die Gründungskosten erheblich geringer. Für den Gewerbeschein werden in Berlin 31 Euro fällig. Auch hier müssen für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter der UG 13 Euro ans Gewerbeamt bezahlt werden. Das Stammkapital liegt bei mindestens einem Euro. Die Eintragung ins Handelsregister ist ab ca. 281 Euro möglich. Das bedeutet: Eine UG kann bereits ab ca. 320 Euro gegründet werden. Zusätzlich sind aber immer Kosten für Steuerberater und Rechtsanwälte einzuplanen, denn ohne wird es nicht gehen. Mit den Felix1-Gründerpaketen sind die Kosten überschaubar.

Personengesellschaften und Einzelunternehmen können theoretisch ohne Eigenkapital gegründet werden. Hat eine Bank ein Darlehen gegeben, kann das Unternehmen auch ausschließlich mit diesem Fremdkapital betrieben werden. Ohne ein Darlehen ist aber fast immer Eigenkapital notwendig, damit die ersten Anschaffungen gemacht werden können.

Bei Kapitalgesellschaften braucht man immer Eigenkapital. Die günstigste Form ist die UG. Diese kann mit nur einem Euro Stammkapital ausgestattet werden. Tatsächlich benötigen aber auch UGs ein erheblich höheres Eigenkapital. Denn bei einem Euro Stammkapital droht der UG schon an den ersten Tagen die Überschuldung.

Beispiel: Die UG wird mit einem Euro Stammkapital gegründet. Sie kauft einen Briefumschlag für 20 Cent und eine Briefmarke für 1,45 Euro, um das erste Angebot an einen Kunden zu verschicken. Dadurch hat die UG 1,65 Euro ausgegeben und ist damit bereits um 65 Cent überschuldet.

Sie kauft Büroausstattung und nutzt dafür den Kontokorrentkredit der Bank in Höhe von 1.000 Euro. 8 Euro Zinsen sind deshalb monatlich zu zahlen. Wenn die UG noch keine Einnahmen hat, ist das Stammkapital von einem Euro schon nach dem ersten Monat vollständig aufgebraucht und das Unternehmen mit 7 Euro überschuldet.

Damit das nicht passiert, ist unsere Empfehlung: UGs sollten mit nicht zu knapp bemessenem Stammkapital ausgestattet werden.

Für eine GmbH müssen die Gesellschafter selbst mindestens 25.000 Euro an Stammkapital aufbringen. Das muss allerdings nicht unbedingt Geld sein. Auch ein Grundstück oder ein Auto in diesem Wert kann als Stammkapital eingebracht werden. Die GmbH kann mit mehr Stammkapital ausgestattet werden. Eine Grenze gibt es nicht.

Das meiste Eigenkapital müssen die Gründer einer AG (Aktionäre) aufbringen. Diese muss nämlich mit mindestens 50.000 Euro an Eigenkapital ausgestattet werden.

Welche Steuern zu zahlen sind, hängt davon ab, welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat.

Selbständige bzw. Freiberufler haben es am besten: Sie zahlen nur Umsatzsteuer, Einkommensteuer und den Solidaritätszuschlag. Gewerbliche Einzelunternehmer müssen – wie der Name schon verrät – zusätzlich Gewerbesteuer abführen.

Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) wird es schon komplizierter: Fast alle müssen Gewerbesteuer zahlen – es sei denn, die Gesellschaft verwaltet nahezu ausschließlich Vermögen der Gesellschafter oder die Gesellschafter sind Freiberufler. Den Gewinn versteuert das Finanzamt bei jedem Gesellschafter einzeln. Wichtig: Die Gesellschafter dürfen die Gewerbesteuer teilweise gegenrechnen.

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) sind körperschaftsteuerpflichtig. Eine weitere Besonderheit: Schüttet die Gesellschaft Gewinne an die Gesellschafter aus, muss die Abgeltungsteuer einbehalten werden.

Was müssen Unternehmen jetzt also an Steuern zahlen? Das bis ins kleinste Detail zu erklären, würde wohl den Rahmen sprengen. Hier nur einige kurze Eckpunkte:

Einkommensteuer: Es gilt ein progressiver Steuersatz. Demnach ist ein höherer Steuersatz anzuwenden – d. h. es werden prozentual mehr Steuern gezahlt, wenn das zu versteuernde Einkommen höher ist. Der Höchststeuersatz liegt bei 45 %. Es gilt aber auch ein Freibetrag: Wer darunterliegt, muss keine Einkommensteuer zahlen.

Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer wird vom Endkunden an den Unternehmer gezahlt, der diese an das Finanzamt weiterleitet. In der Regel werden 19 % fällig – der ermäßigte Steuersatz von 7 % wird in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen angewendet. Unternehmer, denen die Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird, können sie sich vom Finanzamt erstatten lassen (Vorsteuerabzug).

Gewerbesteuer: Die Höhe richtet sich nach dem Gewerbesteuermessbetrag, den die Gemeinden festlegen. Durchschnittlich sind ca. 14 % an Gewerbesteuer zu zahlen. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt allerdings ein Freibetrag von 24.500 Euro. Kapitalgesellschaften haben dieses Privileg hingegen nicht.

Körperschaftsteuer: Im gesamten Bundesgebiet beträgt der Steuersatz 15 %. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf diese 15 % – also fallen 15,825 % Steuern an.

Abgeltungsteuer: Hier liegt der Satz bei 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag.

Bei Unternehmensgründungen gibt es mehr Stolperfallen, als viele denken. Weisheiten wie „Kleinunternehmer haben immer Vorteile“ sollte man schnell wieder aus seinem Gedächtnis streichen.

Das fängt bereits bei der Wahl der Unternehmensform an: Entgegen der „Mode“ ist die UG nicht in jedem Fall die richtige Wahl. Zwar ist es richtig, dass es schnell gewisse Vorteile gibt, die man mit der GmbH erst dann bekommt, wenn 25.000 Euro investiert werden. Denn schließlich muss man für die „kleine GmbH“ nur einen Euro zahlen und bekommt dafür die Haftungsbeschränkung. Allerdings hat man mit dem schmalen Euro auch keine Sicherheiten. Natürlich ist der Kapitalbedarf höher. Überspitzt ausgedrückt: Ist der erste Textmarker für die Geschäftsausstattung gekauft, ist das Unternehmen sofort pleite. Es müssen auch 25 % der Gewinne als Rücklagen gebucht werden, bis die lang ersehnten „GmbH-üblichen“ 25.000 Euro an Stammkapital erreicht sind. Die Gründung eines Einzelunternehmens kann sich manchmal sogar eher lohnen – und diese Wahl nimmt dem Unternehmer ein ganzes Stück an bürokratischem Aufwand ab.

Zurück zum beliebten Finanzamtsfragebogen: Bei der Schätzung der Einkünfte sollte man es nicht darauf absehen, die Steuervorauszahlungen möglichst gering zu halten und die Einkünfte entsprechend niedrig zu schätzen. Wenn sich dann nämlich doch die finanzielle Lage „überraschenderweise“ besser entwickelt als erwartet, kann auf einmal das dicke Ende kommen: Hohe Nachzahlungen und hohe Vorauszahlungen sind die Konsequenz – und Liquiditätsprobleme vorprogrammiert.

Auch die Option zur Umsatzsteuer sollte sich jeder Unternehmer einmal durch den Kopf gehen lassen. Keinesfalls ist es immer vorteilhaft, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Sind die Kunden (fast) ausschließlich selbst Unternehmer, kommt am Ende in der Regel sogar ein höherer Gewinn heraus, als wenn man keine Umsatzsteuer zahlt.

Eine ganz schlechte Idee ist es, das Thema Steuern wegzuschieben und das leidige Thema einfach abzuhaken, ohne sich Gedanken zu machen. Denn am Ende kann man unter Umständen dumm aus der Wäsche gucken. Ein Beispiel: Der frischgebackene Unternehmer holt sich Hilfe von seiner Ehefrau, die ihn bei Bürotätigkeiten unterstützt. Das scheint am einfachsten zu sein und ohne großen bürokratischen Aufwand abzulaufen. Aber weit gefehlt: Gerade hier ist es wichtig, dass ein ordentlicher Arbeitsvertrag aufgesetzt wird. Denn an Verträge mit Familienmitgliedern werden nicht nur höhere Anforderungen gestellt. Das Finanzamt schaut auch ganz genau hin. Liegt hier ein Fehler vor, ist der Abzug des Gehalts als Betriebsausgabe plötzlich futsch.

Auch mit den Umsatzsteuervorauszahlungen sollte man nicht spaßen. Wer hier meint, kurzfristig Geld zu sparen, indem er geringere Umsätze angibt, um die Vorauszahlungen zu minimieren, läuft in eine böse Falle. Kommt die Wahrheit bei der Umsatzsteuersonderprüfung oder Umsatzsteuernachschau ans Licht, wird es teuer: Nachzahlung, Strafzuschläge und Zinsen sind in solchen Fällen keine Seltenheit. Außerdem besteht die Gefahr, dass der Unternehmer wegen Steuerhinterziehung auf Zeit angezeigt wird. Es gibt also einige steuerliche Ideen, die gerade beim Unternehmensstart böse ins Auge gehen können. Sinnvoll ist es deswegen, sich bereits während der Existenzgründung Hilfe von einem Steuerberater zu suchen. Die passenden Pakete finden Sie bei Felix1.

Jede noch so gut geplante und durchgeführte Unternehmung unterliegt immer Risiken. Möglicher Rettungsanker: Damit das private Vermögen geschützt ist, kann eine haftungsbeschränkte Unternehmensform gewählt werden. Das allein reicht aber nicht aus, um sicherzustellen, dass das Unternehmen genug Geld abwirft, damit die Gesellschafter von dem Unternehmen leben können.

Gerade in der Gründungsphase wird das Geld bei vielen Unternehmen knapp. Ausreichendes Eigenkapital ist deshalb notwendig. Ist kein Eigenkapital vorhanden, kann ein Darlehen von der Bank weiterhelfen. Bei der Planung und Höhe des Darlehens sollte unbedingt ausreichend viel Spielraum eingeplant werden. Der Businessplan sollte deshalb auch einen realistischen Finanzplan enthalten und nicht nur die Bank von dem Unternehmen überzeugen, damit der Kredit gewährt wird.

Auch wir Steuerberater wissen: Die eigene Arbeitskraft sollte jeder Gründer realistisch einschätzen. In der Anfangsphase wird das Arbeitsaufkommen sehr hoch sein. Arbeitszeiten von 80 Stunden in der Woche sind in dieser Zeit keine Seltenheit. Ein Dauerzustand darf das aber nicht werden. Hier droht Burnout. Jeder Gesellschafter sollte Urlaubsphasen einplanen. In dieser Zeit müssen die Arbeiten von anderen Personen übernommen werden. Schon das muss bei der Planung des Unternehmens einkalkuliert werden – sonst ist ganz schnell Schluss mit lustig.

Jeder wird auch mal krank. Für den Fall muss ebenfalls vorgesorgt werden. Auch dann muss das Geschäft weiterlaufen. Idealerweise sollte sogar Geld für zusätzliches Personal vorhanden sein.