Steuerberater
wechseln.

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FELIX1 – Smart beraten

Steuerberater wechseln
leicht gemacht.

Mit Felix1 können Sie sich entspannt zurücklehnen und auf das konzentrieren, was wirklich wichtig ist!

Es gibt viele Gründe, den Steuerberater zu wechseln. Den einen verärgern unerwartet hohe Nachzahlungen und die mangelnde Erreichbarkeit. Der andere wünscht sich verständlichere Rechnungen, weniger Papier und Postverkehr oder ständig auf Belege zugreifen zu können. Manchmal stimmt zwischen Mandant und Steuerberater auch einfach nur die Chemie nicht mehr. Ganz egal, worin der Grund für einen Steuerberaterwechsel liegt – es gibt einiges zu beachten, wenn der Wechsel reibungslos über die Bühne gehen soll.

Steuerberater-Wechselservice.

Wenn Sie sich für einen Felix1-Berater entscheiden, ist Felix1 Ihnen gerne beim Wechsel behilflich. Das bedeutet für Sie: Sie können sich zurücklehnen – Felix1 erledigt alle Formalitäten:

Reibungslose Übernahme
  • Felix1 setzt sich mit Ihrem bisherigen Steuerberater in Verbindung und klärt mit ihm die reibungslose Übernahme.
Anforderung der Unterlagen
  • Felix1 fordert von Ihrem bisherigen Steuerberater alle Unterlagen der letzten Jahre an, die benötigt werden. Dazu gehören bspw. Jahreskonten, Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Summen- und Saldenlisten, Jahresabschlüsse inklusive Kontennachweisen und Anlagevermögen, GoBD-Dateien der letzten Jahre, Lohnsteuerkarten, Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen inklusive Beitragsnachweisen und Lohnsteuer-Anmeldungen, Bescheide der Berufsgenossenschaft, Einkommensteuererklärungen und Bescheide sowie eventuell vorhandene Originalbelege bzw. -verträge.
Keine hohen Kosten
  • Felix1 achtet darauf, dass der Wechsel Ihres Steuerberaters für Sie zum aktuellen Zeitpunkt sinnvoll ist. Wichtig ist dabei, dass für Sie nicht unnötig hohe Kosten entstehen, weil größere Steuerberatungsleistungen doppelt vorgenommen und damit auch doppelt berechnet werden müssen.

Wir geben Antworten auf die 7 wichtigsten Fragen:

Das hängt davon ab, was für Sie einen guten Steuerberater ausmacht. Ist es die Fach- oder Branchenspezialisierung, die Barrierefreiheit in den Kanzleiräumen oder sollte er eine Fremdsprache sprechen? Ist es entscheidend für Sie, ob die Steuerkanzlei ein bestimmtes Qualitätssiegel erhalten hat? Anhand dieser Kriterien kann man im Internet gezielt nach Beratern suchen.

Oftmals sind es die „Soft Skills“ des Beraters, die dem Mandanten wichtiger sind. Viele schätzen vor allem, wenn Berater einfühlsam und reaktionsschnell sowie für Fragen jederzeit erreichbar sind. Informationen zur Zuverlässigkeit und Erreichbarkeit lassen sich natürlich schwerer herausfinden. Hier helfen Portale, die neben den bereits genannten Kriterien auch persönliche Bewertungen enthalten. So können Sie nach allgemeinen Kriterien, nach Spezialinformationen wie „verwendete Software“ sowie nach vergebenen Noten filtern. Diese Möglichkeit bietet beispielsweise das Portal „steuerfinder.com“.

Grundsätzlich können Sie Ihren Steuerberatungsvertrag jederzeit kündigen, ohne dafür Gründe anzugeben (§ 627 BGB). Im Einzelfall kann eine Kündigungsfrist wirksam sein. Ihr neuer Steuerberater wird das gerne für Sie prüfen.

Natürlich können Sie den Steuerberater auch im laufenden Jahr wechseln. Allerdings sollten Sie immer darauf achten, dass der Zeitpunkt sinnvoll gewählt wird. Ihr alter Steuerberater kann für die begonnenen Arbeiten ein Teilhonorar verlangen. Ein neuer Steuerberater wird aber ebenfalls ein Honorar verlangen. Ein Wechsel während der Erstellung der Bilanz oder der Steuererklärungen ist damit nicht zu empfehlen. Dagegen ist bei der laufenden Finanz- und Lohnbuchhaltung ein unterjähriger Wechsel zum Ende des Monats kein Problem. Verhandeln Sie über die entsprechend vorzunehmenden Arbeiten mit beiden Beratern so, dass Ihnen keine doppelten Kosten entstehen.

Der neue Steuerberater ruft im Idealfall den alten Steuerberater an und fordert ihn zur Übersendung der Unterlagen auf. Diesen Wunsch können Sie äußern, wenn Sie sich selbst nicht darum kümmern möchten – weil Sie beispielsweise Ärger mit ihrem alten Steuerberater haben.

Übrigens gehen Haftungsansprüche gegen den alten Steuerberater – z. B. weil er nicht fristgerecht gehandelt hat und Ihnen dadurch Geld verloren gegangen ist – durch den Steuerberaterwechsel nicht verloren. War dies der Grund für Ihren Wechsel oder werden solche Fehler erst durch den neuen Steuerberater entdeckt, wird dieser Ihnen bei der Prüfung solcher Ansprüche gerne behilflich sein. Die Ansprüche verjähren erst nach drei Jahren.

Ja. Er muss dem Mandanten eine reibungslose Übergabe ermöglichen. Es ist Teil der Berufspflichten nach dem Steuerberatungsgesetz, dass ein Steuerberater gegenüber anderen Steuerberatern kollegial ist. Nur, wenn er beispielsweise noch offene Forderungen gegenüber dem Mandanten hat, darf er die Unterlagen behalten, bis der Mandant bezahlt hat. Auch braucht er persönliche Notizen zu Telefonaten oder Schriftwechsel mit Dritten nicht herauszugeben.

Der Steuerberater muss alle Unterlagen erhalten, die ihm ermöglichen, sich zügig auf den gleichen Kenntnisstand zu bringen und sich in das neue Mandat einzuarbeiten.

Zu den erforderlichen Unterlagen gehören damit:

  • sämtliche Jahreskonten des laufenden Jahres bei unterjährigem Beginn (im PDF-Format und im GoBD-Format oder als einlesbare CSV-Datei)
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen sowie Summen- und Saldenlisten des letzten Stichtags (31.12. oder des letzten Monats bei unterjährigem Beginn)
  • Jahresabschluss inklusive Kontennachweisen und Anlagevermögen sowie betriebliche Steuererklärungen des letzten Veranlagungszeitraums, Erläuterungen zum Jahresabschluss oder Kontenblätter im PDF-Format
  • GoBD-Datenträger der letzten 3 Veranlagungszeiträume
  • Lohn-Archiv-CD oder letzte Lohnauswertungen
  • Einkommensteuererklärung und Bescheide des letzten Veranlagungszeitraums
  • eventuell vorhandene Originalbelege bzw. -verträge

Die Daten und Bescheide können problemlos über Datenschnittstellen der jeweils verwendeten Softwarelösungen ausgetauscht werden.

Selbstverständlich muss das Finanzamt darüber informiert werden, dass der alte Steuerberater den Mandanten nicht mehr betreut. Sie müssen die Vollmachten also auch gegenüber dem Finanzamt widerrufen und über die neue Betreuung informieren. Hierbei wird Ihnen der neue Steuerberater helfen. Es handelt sich aber um eine bloße Formsache.

Sollte es durch den Steuerberaterwechsel zu Verzögerungen kommen, weil der alte Steuerberater Unterlagen wegen einer offenen Honorarforderung nicht herausgegeben hat und der neue Steuerberater deswegen eine Frist nicht einhalten kann, hat der neue Steuerberater die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Fristverlängerung zu beantragen.