Jetzt lohnt sich das Dienstfahrrad noch mehr

Ein Grund zur Freude für viele Arbeitnehmer: Das Dienstfahrrad lohnt sich nun auch dann, wenn der Chef es ihnen statt des Gehalts überlässt. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben beschlossen, dass Arbeitnehmer in diesem Fall nur noch monatlich 1% des halben statt des vollen Bruttolistenpreises versteuern müssen.

Mit Erlass vom 13. März 2019 stellen die obersten Finanzbehörden der Länder klar: Arbeitnehmer müssen die private Nutzung des Dienstfahrrads monatlich nur noch mit 1% des halben Bruttolistenpreises statt wie bisher mit 1% des vollen Bruttolistenpreises versteuern. Das betrifft die Fälle, in denen der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer das Fahrrad statt eines Teils seines Gehalts zur Verfügung stellt.

Mit der Neuregelung werden nun auch diejenigen Arbeitnehmer privilegiert, die nach der gesetzlichen Regelung aus dem Dezember des letzten Jahres leer ausgegangen waren. Damals wurde die Versteuerung der Privatnutzung nur für diejenigen komplett gestrichen, denen das Fahrrad zusätzlich zum normalen Gehalt überlassen wurde.

„Nun hat wirklich jeder Arbeitnehmer einen Vorteil“, sagt felix1.de-Vorstand und Steuerberater Marc Müller. „Gerade jetzt im Frühjahr ist es ein hervorragender Zeitpunkt, mit den Mitarbeitern über ein Dienstfahrrad zu sprechen. Gerne helfen auch unsere felix1.de-Steuerberater Unternehmern bei der Einführung eines Dienstradmodells“.

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Danyal Alaybeyoglu

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