Neuauflage des beliebten Praxisratgebers zum Dienstfahrrad

Endlich ist er da: Der neue Praxisratgeber zum Dienstfahrrad. Die felix1.de AG Steuerberatungsgesellschaft hat die dritte Auflage des beliebten Praxisratgebers veröffentlicht. Neu sind die Berücksichtigung eines BMF-Schreibens zur Besteuerung des Preisvorteils und die Reaktion der Leasinganbieter darauf.

Kritik an den Leasing-Unternehmen: falsche Versprechungen zur Ersparnis

Der Praxisratgeber Dienstfahrrad bietet alle relevanten Informationen rund um das Thema Dienstfahrrad, erklärt rechtliche Besonderheiten und beleuchtet die Vor- und Nachteile aus Sicht des Arbeitgebers und Arbeitnehmers. Dabei haben sich die Autoren bereits in der Erstauflage kritisch mit den Angeboten der bekanntesten Firmen auseinandergesetzt, die einen umfassenden Service zur Abwicklung des Dienstrad-Leasings übernehmen.

Als problematisch hatte felix1.de insbesondere die Tatsache bewertet, dass alle Anbieter mit einer hohen Ersparnis des Arbeitnehmers von bis zu 40 % gegenüber dem Kauf werben. Heikel: Bei den zugrundeliegenden Berechnungen wurde die Besteuerung des Preisvorteils unterschlagen, die erforderlich ist, wenn der Arbeitnehmer das Rad günstiger erwirbt als es wert ist. Und das schmälert den Vorteil des Arbeitnehmers erheblich!

BMF-Schreiben sorgt für Einsehen der Leasinganbieter

Mit diesem Aspekt hat sich zwischenzeitlich nun auch das Bundesfinanzministerium (BMF) auseinandergesetzt und klargestellt, dass eine Versteuerung des Vorteils tatsächlich erforderlich sei. Es handele sich um Arbeitslohn von dritter Seite und der Unterschiedsbetrag sei auf Grundlage eines Wertes von 40 % des ursprünglichen Kaufpreises zu berechnen und mit 30 % pauschal zu besteuern. Interessant ist die Reaktion einiger Leasinganbieter: JobRad zum Beispiel übernimmt diese pauschale Steuer und erhöht den Kaufpreis des Rades entsprechend von 10 auf 17 %. Das bietet vor allem den Vorteil, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mehr um die Versteuerung kümmern müssen.

„Das ist eine erfreuliche Entwicklung, die zu mehr Transparenz und weniger Aufwand bei Arbeitgeber und -nehmer führt“, lobt Steuerberater und Vorstand von felix1.de und Co-Autor des Ratgebers Andreas Reichert. „Unsere Leser können sich in der Neuauflage außerdem auf eine angepasste und fokussierte Anbieterliste freuen“.

Die dritte Auflage kann ab sofort unter felix1.de-Praxisratgeber-Dienstfahrrad-2018-3 heruntergeladen werden und ist auch in gedruckter Form in Kürze im Handel erhältlich.

Über Felix1

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Pressekontakt

Danyal Alaybeyoglu

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