FAQ
Immer. Überall. Digital.
Inhaltsverzeichnis
- Temporäre Absenkung der Umsatzsteuer – wann werden 16% und wann 19% erhoben?
- Wie berücksichtigt Felix1 die befristete Absenkung der Umsatzsteuer?
- Der Auszahlungsbetrag ist geringer als auf der Rechnung angegeben.
- Ich habe eine E-Mail erhalten, eine neue Rechnung steht bereit, aber es hängt keine an.
- Ich habe eine Einmalzahlung geleistet und bekomme jetzt mehrere Rechnungen dafür?
- Es wurde eine monatliche Gesamtsumme vereinbart, warum wird die diese Summe in mehreren Beträgen abgebucht?
- Ich habe eine Mahnung erhalten und verstehe nicht wofür.
- Ich habe eine E-Mail erhalten, es steht eine Rechnung bereit. Ich kann mich nicht im PISA-Portal einloggen.
- Die Lastschrift ist geringer als auf der Rechnung angegeben.
- Mein Unternehmen wird liquidiert – was muss ich tun?
- Ich erhalte noch Rechnungen / Abbuchungen von meinem Konto obwohl meine Gesellschaft aufgelöst / das Gewerbe abgemeldet wurde Warum?
- Warum ist meine Abrechnung so hoch?
- Warum muss ich nachzahlen, obwohl ich bereits monatlich Vorauszahlungen geleistet habe?
- Warum erhalte ich eine Rechnung zu Sonderleistungen?
- Warum sind in meiner Rechnung nicht alle Vorauszahlungen angegeben?
- Warum muss ich monatlich Vorauszahlungen leisten?
- Ich löse meine Gesellschaft auf / melde meine Gewerbe ab – was muss ich tun?
- Wo kann ich die Vertragsbedingungen von Felix1 nachlesen?
- Wo sind meine Vorauszahlungen in der Rechnung berücksichtigt?
- Ich habe eine Zahlung von Felix1 erhalten, die ich nicht zuordnen kann.
Grundsätzlich werden alle Vorauszahlungen zwischen dem 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 mit 16% Umsatzsteuer berechnet. Dies gilt auch für alle in diesem Zeitraum erbrachten Leistungen.
Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem die Leistung für Sie erbracht wurde. Wird zum Beispiel Ihr Jahresabschluss 2019 im August 2020 erstellt, werden die Gebühren dafür mit 16% Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Jahresabschluss 2020 wird voraussichtlich erst 2021 erstellt, dafür werden dann 19% Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
Leistungen für die Finanzbuchhaltung werden in der Regel monatlich erbracht, daher werden die Finanzbuchhaltungsleistungen für einige Monate mit 16% und einige Monate mit 19% in Rechnung gestellt. Es werden ggfs. zwei Endabrechnungen erstellt – eine mit 16% und eine mit 19% Umsatzsteuer.
Im Zeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 werden alle Vorauszahlungen mit 16% berechnet. Dies gilt auch für alle tatsächlich in diesem Zeitraum erbrachten Leistungen, wie zum Beispiel die Erstellung des Jahresabschlusses, die Erstellung der Finanzbuchhaltung oder die Erbringung von Sonderleistungen. Entscheidend für die bei der Endabrechnung berücksichtigte Steuer ist der Leistungszeitpunkt.
Im Zuge der Rechnungserstellung prüfen wir Ihr Mandantenkonto auf Rechnungen, für die wir bisher keinen Geldeingang verzeichnen konnten. Ein Teil des Guthabens wurde ggfs. damit verrechnet und das Restguthaben ausgezahlt. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Gutschriftrechnung.
Ihre Rechnungen finden Sie grundsätzlich in Ihrem PISA-Portal. Ein Versand per E-Mail erfolgt nicht. Bitte rufen Sie unsere Homepage www.felix1.de auf. Klicken Sie oben rechts auf „Bei ETL PISA anmelden“. Geben Sie anschließend Ihre registrierte E-Mail-Adresse und Ihr Passwort an. Links unten gelangen Sie über den Menüpunkt „Verwaltung Mandant“ zum Reiter “eRechnung” bzw. finden diesen für Einkommensteuermandate direkt im blauen Feld.
Sie erhalten entsprechende Rechnungen für die von Ihnen gebuchten Leistungen (Unternehmermandat und / oder Einkommensteuermandat) und gesondert für die Einrichtungsgebühr.
Die Rechnungen dienen zu Ihrer Information und für Ihre Buchhaltung, da Ihre Einmalzahlung bereits mit den angegebenen Beträgen verrechnet wurde. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der jeweiligen Rechnung.
Sie haben uns mit der Erstellung des Jahresabschlusses und Ihrer betrieblichen Steuererklärung (ggfs. auch mit der Erstellung der Finanzbuchhaltung) sowie mit der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung beauftragt. Daher wurden Ihnen zwei Mandantennummern (eine für Ihr Unternehmen, eine für Ihre Einkommensteuer) zugeteilt. Die Abrechnung erfolgt getrennt unter der jeweiligen Mandantennummer.
Die Mahnung wurde Ihnen zugestellt, weil Ihr Mandantenkonto ausstehende Beträge aufweist. Bitte prüfen Sie Ihr Bankkonto auf eventuell fehlgeschlagene Lastschriften. Auch eine nicht mehr gültige Bankverbindung kann dafür ursächlich sein. Die offenen Beträge können aus Vorauszahlungen oder Endabrechnungen resultieren. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an unseren Kundenservice.
Bitte prüfen Sie, ob Sie Ihre Zugangsdaten korrekt eingegeben haben. Ist dies der Fall, wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an unseren Kundenservice. Verwenden Sie dazu bitte unbedingt die E-Mail-Adresse, mit der Sie im PISA-Portal registriert sind.
Ein Teil des Rechnungsbetrages wurde mit vorhandenem Guthaben verrechnet und nur der Differenzbetrag abgebucht. Bitte beachten Sie die Hinweise auf Ihren Rechnungen.
Bitte setzen Sie sich umgehend mit Ihrer betreuenden Kanzlei in Verbindung. Diese wird das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.
Wir werden nicht automatisch über Gewerbeabmeldungen informiert. Bitte melden Sie sich unter der E-Mailadresse kundenservice@felix1.de. Bitte beachten Sie, dass zwischen Ihrer Meldung und der Bearbeitung einige Tage vergehen können, wodurch es zu Überschneidungen kommen kann. Eventuelle Überzahlungen werden im Zuge der Endabrechnung zurückerstattet.
Sie haben bei der Buchung Ihren voraussichtlichen Umsatz (oder, falls erwartet, höhere Betriebsausgaben) angegeben. Auf dieser Grundlage wurden Ihre Vorauszahlungen berechnet. Hat sich die Bemessungsgrundlage im Laufe des Jahres erhöht, erfolgt im Rahmen der Endabrechnung eine Nachberechnung auf Grundlage der geänderten Bemessungsgrundlage entsprechend der Steuerberatervergütungsverordnung. Des Weiteren ist es möglich, dass Sie Sonderleistungen gebucht haben, welche nicht durch das ursprünglich gebuchte Paket abgedeckt sind. Bitte prüfen Sie die Positionen und Hinweise auf Ihrer Rechnung. Für Fragen zu berechneten Sonderleistungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre betreuende Kanzlei.
Die Vorauszahlungen wurden auf der Grundlage Ihres zu erwartenden Jahresumsatzes, der Betriebsausgaben bzw. (im Fall der Einkommensteuererklärung) Ihrer Bruttoeinkünfte- und einnahmen festgelegt. Ändert sich die Bemessungsgrundlage, erfolgt eine Nachberechnung der Gebühren – gemäß §2 Punkt 9 des Steuerberatungsvertrages:
https://www.felix1.de/steuerberatungsvertrag
Es ist auch möglich, dass Sie weitere Sonderleistungen gebucht haben, die nicht Bestandteil des ursprünglich gebuchten Paketes sind. Bitte sehen Sie sich für weitere Details Ihre Rechnung an.
Das von Ihnen gebuchte Paket enthält eine Vielzahl an Leistungen, die den Regelfall der anfallenden Leistungen erfassen. Allerdings deckt das gebuchte Paket nicht alle Sonderfälle und Zusatzleistungen ab.
Sie haben Sonderleistungen bei der Sie betreuenden Kanzlei beauftragt. Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen zu den berechneten Sonderleistungen direkt an Ihre betreuende Felix1-Kanzlei.
Grundsätzlich finden Sie sämtliche für den Veranlagungszeitraum geleisteten Vorauszahlungen unter dem Punkt „Abschläge“ in Ihrer Rechnung. Es kann jedoch vorkommen, dass systemtechnisch nicht alle Vorauszahlungen dort angegeben werden, zum Beispiel Beträge aus Einmalzahlungen. In diesem Fall wird die geleistete Vorauszahlung als Korrekturposition direkt in der Rechnung aufgeführt.
Bei Abschluss des Vertrages wurde vereinbart, dass die Jahresgebühr – kalkuliert aufgrund Ihres erwarteten Jahresumsatz bzw. der höheren Betriebsausgaben – in monatliche Vorauszahlungen aufgeteilt wird. Dadurch wird der finanzielle Aufwand gleichmäßig verteilt und vermieden, dass Sie am Jahresende einen höheren Betrag in einer Summe zahlen müssen.
Bitte senden Sie uns umgehend den Gesellschafterbeschluss zur Auflösung bzw. die Gewerbeabmeldung an kundenservice@felix1.de sowie an Ihre zuständige Kanzlei. Wir klären mit Ihrer Kanzlei die erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen. Nach Abschluss aller Arbeiten erhalten Sie eine Endabrechnung.
Die Details zum Vertrag mit Felix1 können Sie im Steuerberatungsvertrag sowie den Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) nachlesen.
In Ihrer Rechnung finden Sie unter dem Punkt „Abschläge“ sämtliche Vorauszahlungen zusammengefasst, die Sie für den Abrechnungszeitraum geleistet haben.
Sie haben eine Zahlung erhalten, da auf Ihrem Mandantenkonto ein Guthaben bestand. Dies kann sich aus einer Überzahlung oder aus einer Gutschrift ergeben. Bitte prüfen Sie dazu Ihre Rechnungen in Ihrem PISA-Portal.