Achtung Kleinunternehmer: Umsatzsteuervoranmeldung abgeben trotz Befreiung?

Das Bundesfinanzministerium sorgt mit einem zunächst unscheinbaren Umsatzsteueranwendungserlass doch für viel Aufregung: Unternehmer, die das Finanzamt eigentlich von der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung (USt-VA) befreit hatte, können plötzlich zur Abgabe im vierteljährlichen Takt verpflichtet werden. Berliner Finanzämter haben bereits begonnen, betroffene Unternehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) anzuschreiben.

Senatsverwaltung für Finanzen macht Ernst

Einem Bericht der NWB-Zeitschrift zufolge will die Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin in naher Zukunft alle Unternehmer anschreiben, die bislang keine USt-VA abgegeben und eine USt-ID erteilt bekommen haben. Man wolle damit die Befreiung von der vierteljährlichen Voranmeldung zurückziehen. Sonst drohen bei verspätet abgegebener Umsatzsteuervoranmeldung Verspätungszuschläge. Zudem besteht die Gefahr einer Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld.

Hintergrund: Bisher durfte die Finanzverwaltung Unternehmer von der Abgabe der Umsatzsteuer befreien, wenn sie im Vorjahr weniger als 1.000 Euro Umsatzsteuer zahlen mussten. Eine solche Befreiung ist nach der neuen Regelung aber nicht mehr möglich, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

– innergemeinschaftlicher Erwerb im Inland gegen Entgelt

– Fall der Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 5 UStG (z.B. Bauleistungen)

– innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft (§ 25b Abs. 2 UStG)

– Fahrzeuglieferer (§ 2a UStG)

Kleinunternehmer besonders betroffen

Besonders von der Änderung betroffen sind Kleinunternehmer und Unternehmer, die ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze erzielen, beispielsweise. Ärzte. Diese müssen dank der Änderung im Anwendungserlass ab sofort vierteljährlich ihre Umsätze auf einen der oben genannten Sachverhalte prüfen.

„Kleinunternehmer sollten in jedem Fall eine Dauerfristverlängerung beantragen“, empfiehlt felix1.de-Vorstand und Steuerberater Marc Müller. „Aber mit ein bisschen Glück nimmt das Finanzamt die Befreiung gar nicht zurück – dann reicht weiterhin die Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung“, so Müller weiter.

Über Felix1

Felix1 bietet Steuerberatung für Unternehmer und Privatpersonen – ganz einfach online und auf Wunsch zu 100 Prozent digital. Mit bundesweit über 130 Steuerberatern erhalten Felix1-Mandanten dabei den persönlichen Steuerberater, der am besten zu ihnen passt. Alle Leistungen sind zu transparenten Preisen erhältlich, die vor Vertragsabschluss online abrufbar sind. Innovative Anwendungen wie das Felix1-Unternehmerportal und die Mobile App machen die Zusammenarbeit bequem und einfach. Als Tochtergesellschaft der ETL-Gruppe, welche in Deutschland mit über 870 Kanzleien Marktführer im Bereich Steuerberatung ist, kann Felix1 auf über 45 Jahre Erfahrung und eine professionelle Infrastruktur zurückgreifen.

Pressekontakt

Danyal Alaybeyoglu

ETL-Gruppe
Mauerstraße 86-88
10117 Berlin

E-Mail: danyal.alaybeyoglu@etl.de