Schock für Unternehmer mit Onlinewerbung: Hohe rückwirkende Steuernachforderungen drohen

Unternehmen, die über ausländische Internetkonzerne wie Google Werbung schalten, werden zur Kasse gebeten: 15% Steuer plus Solidaritätszuschlag sollen diese nun plötzlich zahlen, und das rückwirkend auf die vergangenen Jahre. Die Folge können sehr hohe rückwirkende Steuernachforderungen sein. felix1.de bietet für betroffene Unternehmen daher zusammen mit ETL SteuerRecht eine Erstberatung an.

Mit diesem Vorgehen wollen Finanzämter nun dafür sorgen, dass Google, Amazon und Co. mit Sitz im Ausland in Deutschland Steuern auf ihre Umsätze zahlen müssen. Und das, indem sie sich die Steuer direkt von den Unternehmern mit Sitz in Deutschland holen, die Onlinemarketing in Form von Onlinewerbeanzeigen bei Google, Amazon oder Facebook einkaufen. Laut einer Pressemitteilung des bevh haben bereits Finanzämter in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz damit begonnen, entsprechende Steuernachzahlungen zu fordern.

Die Finanzverwaltung stützt die Forderungen auf eine neue Interpretation von § 49 Abs. 1 Nr. 9 des Einkommensteuergesetzes, nach dem unter anderem Onlinemarketingaktivitäten nunmehr als „Nutzungsüberlassung von Rechten und ähnlichen Erfahrungen“ deklariert werden und damit quellensteuerpflichtig sind. So zumindest die Praxis einzelner Finanzämter. Das Bundesfinanzministerium (BMF) arbeitet an einer internationalen Lösung. Es besteht jedoch noch keine abgestimmte Auffassung zwischen den Finanzverwaltungen von Bund und Ländern.

„Es kann nicht sein, dass einzelne Finanzämter hier unterschiedlich vorgehen. Wir brauchen unbedingt eine einheitliche Lösung“, so felix1.de-Vorstand und Steuerberater Marc Müller. „Betroffene sollten auf jeden Fall gegen die Steuerforderungen Einspruch einlegen. Zwar wurde auch vom Bayerischen Finanzministerium angekündigt, die Fälle bis zu einer bundesweiten Lösung offenzuhalten. Doch bis dahin sind in der Bilanz Rückstellungen zu bilden. Und wenn betroffene Unternehmen, wie beispielsweise Start-ups, überschuldet sind, muss möglicherweise Insolvenz beantragt werden. Für betroffene Unternehmen bieten wir daher eine Erstberatung an“, so Marc Müller.

Über Felix1

Felix1 bietet Steuerberatung für Unternehmer und Privatpersonen – ganz einfach online und auf Wunsch zu 100 Prozent digital. Mit bundesweit über 130 Steuerberatern erhalten Felix1-Mandanten dabei den persönlichen Steuerberater, der am besten zu ihnen passt. Alle Leistungen sind zu transparenten Preisen erhältlich, die vor Vertragsabschluss online abrufbar sind. Innovative Anwendungen wie das Felix1-Unternehmerportal und die Mobile App machen die Zusammenarbeit bequem und einfach. Als Tochtergesellschaft der ETL-Gruppe, welche in Deutschland mit über 870 Kanzleien Marktführer im Bereich Steuerberatung ist, kann Felix1 auf über 45 Jahre Erfahrung und eine professionelle Infrastruktur zurückgreifen.

Pressekontakt

Danyal Alaybeyoglu

ETL-Gruppe
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