Onlinehändler müssen Erfassungsbescheinigung vorlegen: Achtung Fristablauf am 30. September

Amazon, ebay und Co. dürfen Onlinehändler von ihrer Plattform werfen. Das gilt seit Beginn des Jahres jedenfalls dann, wenn Händler den Betreibern keine Bescheinigung über ihre steuerliche Registrierung beim Finanzamt vorlegen. Die Gnadenfrist für Händler aus der EU läuft am 30. September ab. Ab dem 1. Oktober 2019 kann auch sie dieses Schicksal nun also treffen. Dagegen gibt es nur das Mittel, sofort eine Erfassungsbescheinigung zu beantragen.

Onlinehändler, die noch keine Bescheinigung über ihre steuerliche Registrierung beantragt haben, müssen unbedingt bedenken: Sie haben nicht bis Ende des Monats Zeit, den Antrag zu stellen. Vielmehr müssen sie die Bearbeitungszeit der Finanzämter mit einberechnen. Und das bedeutet, es ist allerhöchste Zeit. Laut dem Portal Onlinehändler-News.de sprach ebay bereits im Juli von einer drei- bis vierwöchigen Wartezeit auf die Bescheinigung. Und je näher der 1. Oktober rückt, desto mehr werden die Finanzämter mit der Bearbeitung zu tun haben.

Sperrung der Accounts zum 1. Oktober

Es ist zu erwarten, dass die Marktplatzbetreiber pünktlich zum 1. Oktober 2019 die Accounts aller Händler sperren werden, die keine entsprechende Bescheinigung bei ihnen eingereicht haben. Andernfalls haften sie wegen der Marktplatzhaftung für die nicht entrichtete Umsatzsteuer der Onlinehändler. Dem können die Marktplatzbetreiber nur entgehen, wenn sie dem Finanzamt nachweisen, dass sie diejenigen Händler von der Plattform geworfen haben, die keine Erfassungsbescheinigung vorgelegt hatten. Für Onlinehändler aus Drittstaaten gilt dies übrigens bereits seit dem 1. März 2019.

Die Erfassungsbescheinigung können Händler per Vordruck beantragen. Dieser „Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f. Abs. 1 Satz 2 UStG“ kann zum Beispiel auf der Website des Finanzamts Baden-Württemberg heruntergeladen, ausfüllt und schriftlich oder per Mail an das zuständige Finanzamt geschickt werden.

“Wer jetzt noch keine Bescheinigung beantragt hat, für den wird es eng. Betroffene Onlinehändler sollten zumindest mit einer vorübergehenden Sperrung ihres Accounts rechnen“, fürchtet felix1.de-Vorstand und Steuerberater Marc Müller. „Mit etwas Glück klappt es vielleicht noch mit der rechtzeitigen Erteilung, wenn sie sehr schnell beantragt wird. Bei sämtlichen steuerlichen Fragen rund um den Onlinehandel helfen gerne die darauf spezialisierten felix1.de-Steuerberater“.

 

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