Wann das Finanzamt Onlinehändler von der ebay-Plattform werfen lassen darf

Ab dem 1. Januar 2019 sollen ebay, Amazon und Co. stärker in die Haftung genommen werden. Die Betreiber elektronischer Marktplätze müssen dann unter Umständen für die Umsatzsteuer haften, die Unternehmer beim Verkauf ihrer Waren über den Marktplatz selbst hätten abführen müssen. Weitere Folge der neuen Regelungen: Das Finanzamt darf den Plattformbetreiber zwingen, nichtzahlende Unternehmer von der Plattform zu werfen.

Der Gesetzgeber reagiert damit auf ausländische Händler, die jährlich bis zu einer Milliarde Euro Umsatzsteuer am Fiskus vorbeischleusen.

Für nichtzahlende Onlinehändler wird die Schlinge um den Hals enger

Meldet sich künftig ein neuer Verkäufer an, muss der Marktplatzbetreiber einiges tun. Ist der Verkäufer Unternehmer, ist das Wichtigste: Er muss die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung über die steuerliche Erfassung aufzeichnen, die der Unternehmer beim zuständigen Finanzamt beantragen und dem Betreiber vorlegen muss. Hinzu kommt die Aufzeichnung der Steuernummer und USt-ID. Sowohl bei Unternehmern als auch bei Privatpersonen muss er außerdem Namen und Anschrift, Ort des Beginns der Versendung sowie Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes erfassen. Ist der Verkäufer eine Privatperson, muss der Marktplatzbetreiber zusätzlich dessen Geburtsdatum angeben.

Doch das ist nicht alles: Nichtzahlenden Unternehmern geht es jetzt noch mehr an den Kragen, wenn sie auffliegen. Denn findet das Finanzamt heraus, dass ein Unternehmer keine Umsatzsteuer abgeführt hat, und weist es den Betreiber darauf hin, darf das Finanzamt dem Marktplatzbetreiber eine Frist setzen. Innerhalb dieser muss der Betreiber dafür sorgen, dass der Unternehmer keine Umsätze mehr über seine Plattform erwirtschaftet. Wenn der Betreiber das nicht tut, muss er für die nichtgezahlte Steuer haften.

Druckmittel gegen Betreiber und Onlinehändler

„Mit dem geplanten Gesetz wird der Marktplatzbetreiber zum Handlanger des Finanzamts. Ihm bleibt nichts anderes übrig, als den Verkäufer vom Marktplatz herunterzuwerfen – das Finanzamt erhält so ein effektives Druckmittel gegen den Betreiber und damit auch gegen den Unternehmer“, warnt Steuerberater und felix1.de-Vorstand Andreas Reichert. „So kann das Finanzamt dem Unternehmer indirekt die Geschäftsgrundlage entziehen.“

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